„Rückkehrer müssen Regeln dringend einhalten“

Pressemitteilung der Stadt Gelsenkirchen

Krisenstab erneuert Hinweise für Urlauber aus den Risikogebieten

 

GE. Bei der Corona-Hotline der Stadt Gelsenkirchen sind in den vergangenen Tagen sehr viele Fragen zum richtigen Verhalten der Bürgerinnen und Bürger vor und nach Urlaubsreisen in die als Corona-Risikogebiete eingestuften Länder aufgelaufen.

Daher macht der Krisenstab der Stadt Gelsenkirchen noch einmal auf die wichtigsten Regeln aufmerksam, die beachtet werden müssen:

  • Alle Reisenden, die aus den Risikogebieten in die Stadt zurückkehren, sind verpflichtet, unverzüglich das Gesundheitsamt zu kontaktieren und auf ihren Aufenthalt im Risikogebiet hinzuweisen
  • Dazu muss die Hotline der Stadt Gelsenkirchen unter 169-5000 angerufen werden. Die Hotline ist in der Zeit von montags bis freitags von 9 bis 13 Uhr besetzt. Alle weiteren Fragen werden dann dort abgeklärt.
  • Dies gilt auch für die Ausnahmeregelungen, die zu einer möglichen Befreiung von der Quarantäne führen können.
  • Unabhängig von der Meldung gilt: Reiserückkehrer müssen sich unmittelbar nach ihrer Einreise in die eigene Wohnung oder eine andere geeignete Unterkunft begeben. Dort treten sie in eine 14-tägige Quarantäne ein.
  • Diese Regelung gilt für alle Personen, die sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von 14 Tagen in einem Risikogebiet aufgehalten haben.
  • Risikogebiete sind Staaten oder Regionen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, für welche zum Zeitpunkt der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit dem Coronavirus Sars-CoV-2 besteht (zurzeit z. B. Türkei, Schweden, Serbien, USA). Die Einstufung als Risikogebiet wird durch das Robert-Koch-Institut veröffentlicht und ist unter www.rki.de abrufbar und wird regelmäßig aktualisiert.
  • Rückkehrer, die einen negativen Corona-Test (PCR-Testung) in deutscher oder englischer Sprache vorweisen, können von der Verpflichtung einer 14-tägige Quarantäne befreit werden. Dazu muss diese Testung allerdings zwingend in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem sonstigen durch das Robert-Koch-Institut veröffentlichen Staat durchgeführt und höchstens 48 Stunden vor der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland vorgenommen worden sein. Testungen, die nach der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden, können nicht anerkannt werden.
  • Das Testergebnis muss für mindestens 14 Tage nach der Einreise durch aufbewahrt werden. 

„Ich appelliere noch einmal an alle Bürgerinnen und Bürger, die trotz der Gefahren in Risikogebiete fahren, sich strikt an diese Regeln zu halten. Alle aufgeführten Ausnahmeregelungen, die zu einer Quarantänebefreiung führen können, vermindern nicht das Risiko sich mit dem Coronavirus infiziert zu haben. Wir sind in Gelsenkirchen bisher einigermaßen gut durch die Krise gekommen. Und das wollen wir auch nach dem Ende der Sommerferien. Dazu müssen aber alle weiter mitmachen und uns risikobewusst verhalten“, so Karin Welge, die Leiterin des Gelsenkirchener Krisenstabs. 


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