Stadtverwaltung öffnet wieder für Publikumsverkehr

Corona-bedingt gelten neue Regeln

Foto: © W. Müller
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Pressemitteilung der Stadt Gelsenkirchen

GE. Nach den strikten Einschränkungen in den vergangenen Wochen werden ab Montag, 11. Mai, wieder zahlreiche Einrichtungen und Anlaufstellen der Stadt Gelsenkirchen ihren Arbeitsbereich für den Publikumsverkehr öffnen. So stehen etwa alle vier BÜRGERcenter ab Montag wieder zur Verfügung. Die BÜRGERcenter Erle und Horst sind zudem bis Ende Juni 2020 zusätzlich auch dienstags und donnerstags zu den bekannten Öffnungszeiten zu erreichen.

Um der aktuellen Situation gerecht zu werden, kann der Service allerdings nur zu einem vorab telefonisch oder online gebuchten Termin erfolgen, Tagestermine werden nicht vor Ort vergeben. Die Online-Terminvergabe ist ab sofort wieder möglich.

Dokumente schriftlich beantragen

Anforderung von Personenstandsurkunden, Führungszeugnissen, Meldebescheinigungen, Steueridentifikationsnummern oder die Anmeldung eines Hundes, Untersuchungsberechtigungs-scheine, Auskünfte zum Melderegister, Führungszeugnisse, Erweiterte Führungszeugnisse, Steueridentifikationsnummern sowie Gurt- bzw. Helmbefreiung und Untersuchungsberechtigungsscheine können weiterhin nur schriftlich beantragt werden. Ein entsprechender Vordruck für die schriftliche Beantragung ist über die Internetseite https://www.gelsenkirchen.de/de/_meta/Buergerservice/ zu finden oder kann an den Infotheken der BÜRGER-center abgeholt werden. Fertig gestellte Identitätsdokumente (Personalausweis / Reisepass) können ohne Termin zu den Öffnungszeiten abgeholt werden.

 

Die BÜRGERcenter sind auch telefonisch erreichbar. Neben der Bürgerberatung unter der 169-3300 geben die Mitarbeiter auch unter den Rufnummern 169-2620, -3183 und -4010 Auskunft.

 

Die Stadt- und Touristinfo im Hans-Sachs-Haus öffnet wieder am Montag, 11. Mai. Die Öffnungszeiten werden vorerst von montags bis freitags auf 9 bis 16 Uhr beschränkt. Auf die Hygiene- und Abstandsregeln wird ausdrücklich hingewiesen. Um Wartezeiten zu vermeiden, sollten Besucherinnen und Besucher ihre Anliegen zunächst unbedingt telefonisch unter 0209/169-3968 oder -3969 klären.

Dies gilt insbesondere für den Umtausch von an der Touristinfo gekauften Eintrittskarten. Hier ist ein Umtausch derzeit nur bei bestimmten Veranstaltern möglich, andere haben noch keine Regelungen getroffen und warten das geplante Gesetz zur Gutscheinregelung ab. Um eine in Einzelfällen mögliche Rückgabe zu regeln, sollte daher erst der telefonische Kontakt oder die Nachfrage per E-Mail an touristinfo@gelsenkirchen.de gesucht werden. Besonders wird darauf hingewiesen, dass eine Beratung ausschließlich für Tickets erfolgen kann, die im Hans-Sachs-Haus gekauft wurden. Wenn möglich sollte daher auch eine Quittung vorgelegt werden.

 

Glashalle für Brautpaare und Gäste geöffnet

Das Standesamt bietet montags und dienstags in der Zeit von 14 bis 16 Uhr zusätzliche Zeiten ausschließlich für Terminkunden (Nachholtermine) an. Bis auf Weiteres gilt für Eheschließungen weiterhin die Regelung, dass das Trauzimmer nur von den Brautpaaren und den Standesbeamtinnen und Standesbeamten betreten werden darf. Die Gäste des Brautpaares dürfen in der Glashalle von Schloss Horst warten.

 

Die Zulassungsbehörde für Verkehrszulassungen ist geöffnet und bleibt bei ihrem in den letzten Wochen bewährten Terminverfahren. Zulassungs- und Führerscheinbehörde werden Termine ausschließlich online oder telefonisch vergeben. Terminkunden dürfen erst fünf Minuten vor ihrem gebuchten Termin erscheinen und müssen nach Erledigung ihres Anliegens das Gebäude umgehend verlassen. In Ausnahmefällen kann zusätzlich ein Dolmetscher mitgebracht werden.

 

„Walk-In-Schalter“ in der Ausländerbehörde

Die Ausländerbehörde bietet ihre Dienstleistungen in verändertem Verfahren an. Auch wenn sie für den Regelpublikumsvekehr geschlossen bleibt, haben Kunden verschiedene Möglichkeiten der Kontaktaufnahme. Die Kundinnen und Kunden werden gebeten, ihre Anliegen per E-Mail, Telefon oder Briefzuschrift an die Ausländerbehörde zu richten. Die notwendige persönliche Abgabe der Biometrie-Daten kann – mit einem entsprechenden Termin – an den „Walk-in-Schaltern“ am Fenster der Ausländerbehörde erfolgen. Ab dem 11. Mai werden hierfür zunächst zwei Schalter, in Folge darauf bis Ende Mai vier Schalter von Montag bis Freitag in der Zeit von 9 bis 11 Uhr und von 13 bis 15 Uhr zur Verfügung stehen. Humanitäre Notfälle erhalten unter Einhaltung der Hygieneregeln an separat dafür eingerichteten Arbeitsplätzen Hilfe.

 

Die Fachbereiche für Jagd- und Fischereiangelegenheiten sowie Aufgaben nach dem Landeshundegesetz sind bis auf Weiteres nur telefonisch und per E-Mail zu erreichen. Die entsprechenden Kontaktdaten sind im Internet auf gelsenkirchen.de zu finden.

 

Ähnliches gilt für die städtische Abteilung Verkehrsordnung: Da eine persönliche Vorsprache nur in wenigen Fällen erforderlich ist, wird die Kontaktaufnahme per Telefon und E-Mail erbeten. Sollte eine persönliche Vorsprache dennoch erforderlich sein, so können auf diesem Wege auch Termine vergeben werden. Die Abteilung ist über die E-Mailadresse verkehrsueberwachung@gelsenkirchen.de zu erreichen. Für den Antrag auf Sondernutzung von öffentlichen Verkehrsflächen, Ausnahmegenehmigungen und Erlaubnissen (StVO) ist die E-Mail-Adresse sondernutzung@gelsenkirchen.de zu verwenden.

 

Die Gewerbemeldestelle wird vorerst nur an den Standorten im Hans-Sachs-Haus und im Rathaus Buer geöffnet sein. Auch hier ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.

 

Das Referat Soziales ist ab Montag wieder per Telefon, Post, Fax oder E-Mail erreichbar. In Ausnahmefällen ist bei humanitären Notlagen persönliche Vorsprache möglich.

Das Referat Gesundheit bleibt weiterhin stark mit der Bewältigung der Corona-Pandemie gebunden. Deshalb wird es zunächst keine Einschulungsuntersuchungen und alle weitere Untersuchungen im Kinder- und Jugendmedizinischen Dienst, Beratungen in der Fachstelle für HIV und sexuelle Gesundheit und Belehrungen nach § 43 des Infektionsschutzgesetzes geben können.

 

Die Volkshochschule Gelsenkirchen (vhs) beginnt am 11. Mai 2020 mit dem Unterricht in den Schulabschlussklassen (Hauptschulabschluss nach Klasse 9, 10 und FOR).


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