Uneinsichtigkeit ist die Grundlage für einen Corona-Bußgeldkatalog
NRW ist das erste Bundesland das wegen der Corona Krise einen eigens dafür entwickelten Bußgeldkatalog herausgebracht hat und dieser Katalog ist ab sofort gültig und gilt natürlich auch für alle Gelsenkirchener.
Bei Verstößen gegen die bereits bestehende
Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen:
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&vd_id=18354
sieht der neuerstellte Bußgeldkatalog folgenden Bußgelder vor:
öffentliches Treffen von mehr als zwei Personen ausnahmslos 200,00 Euro
Verstoß gegen das Besuchsverbot in Krankenhäusern oder Altenheimen 200,00 Euro
Picknick und Grillen 250,00 Euro
Restaurantbesuch 4000,00 Euro
Besuch von Bar und Fitnessstudio 5000,00 Euro
Hierzu sagt der Innenminister des Landes NRW, Herbert Reul, dass der Bußgeldkatalog deutlich machen soll, dass Verstöße gegen die „Anti Corona Maßnahmen“ keine „Kavaliersdelikte“ sind. Die Strafen tun sicher weh und das sollen und müsse sie auch. Dieser Bußgeldkatalog soll die Wichtigkeit des Kontaktverbotes und aller getroffenen Maßnahmen unterstreichen.
Dieser Katalog bringt die Möglichkeit alle Unbelehrbaren aus dem Verkehr zu ziehen.
Der NRW-Ministerpräsident Armin Laschet sagte dazu, dass es wichtig sei die Seuchenbekämpfung genauso hart voran zu treiben wie die Bekämpfung der Clan Kriminalität: "Null Toleranz gilt auch gegenüber Rechtsbrechern im Kampf gegen das Coronavirus."
Hier der komplette Bußgeldkatalog des Landes NRW als Download.
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