Notbetreuung in Kitas und Schulen

Formular im Internet/ Info-Hotline ab Montag

Sybolfoto Pixabay.com
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Pressemitteilung der Stadt Gelsekirchen

GE. Wie am Freitag angekündigt hat die Stadt Gelsenkirchen nach Bekanntwerden der Anordnung der nordrhein-westfälischen Landesregierung, alle Schulen und Bildungseinrichtungen ab kommendem Montag, 16. März, zu schließen, am Samstagvormittag unmittelbar Gespräche mit allen Kita-Trägern geführt, um diese zu informieren.

 

Insbesondere wurde ein gemeinsames Verfahren vereinbart, mit dem eine Notbetreuung für Kinder sichergestellt werden soll, deren Eltern zu Berufsgruppen gehören, die zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und der medizinischen Versorgung unverzichtbar sind und die über keine anderen Betreuungsmöglichkeiten verfügen.

 

Diese Notbetreuung wird nicht zentral, sondern in jeder einzelnen Kita vorgehalten. Sie kann nur für Kinder dieser Einrichtungen in Anspruch genommen werden. Einen Anspruch auf diese Kinderbetreuung haben nur Ärztinnen und Ärzte, Pflegepersonal und weiteres Personal, das notwendig ist, um intensivpflichtige Menschen zu behandeln, sowie Eltern, die in Bereichen der öffentlichen Ordnung oder anderer wichtiger Infrastruktur arbeiten, etwa bei der Justiz und in Justizvollzugsanstalten, bei der Polizei, Feuerwehr, Rettungsdiensten oder beim Katastrophenschutz. Und auch von diesen Berufsgruppen kann die Betreuung nur in Anspruch genommen werden, wenn keine andere Betreuungsmöglichkeit organisert werden kann

 

Um diese Notbetreuung in Anspruch nehmen zu können, brauchen Eltern, die den oben genannten Berufsgruppen angehören, eine Bescheinigung ihres Arbeitgebers, dass ihre Anwesenheit im Betrieb zwingend erforderlich ist. Ein Vordruck zur Vorlage beim Arbeitgeber liegt ab Montagfrüh in allen Kitas, bei den Tagespflegepersonen und Trägern vor. Er kann von den Eltern Montag mitgenommen werden und muss spätestens Dienstagmorgen ausgefüllt in der Einrichtung vorliegen.  Dieser Vordruck kann auch auf der Homepage der Stadt heruntergeladen werden.

 

Für alle anderen Eltern und Kinder gilt ab Montag das vom Land erlassene Betretungsverbot.

 

Zusätzlich wird die Stadt ab Montag eine Elterninformation in verschiedenen Sprachen zur aktuellen Situation und zum Hintergrund der Maßnahmen verteilen.

 

Auch bei den Schulen wird das Vorgehen ähnlich sein: Jede Schule wird als Anlaufstelle für eine Notbetreuung offen sein. Montag und Dienstag wird dies noch für alle Schülerinnen und Schüler gelten, ab Mittwoch nur für solche, deren Eltern zu den genannten Berufsgruppen gehören und die keine anderweitige Betreuung sicherstellen können. Der Nachweis wird in analoger Weise zu führen sein. Hier werden die einzelnen Schulen die Eltern über das konkrete Vorgehen informieren.

 

Für alle Fragen rund um die Schließung der Kindertageseinrichtungen und Schulen schaltet die Stadt Gelsenkirchen ab Montag eine Telefon-Hotline. Die Hotline ist montags bis donnerstags von 8.30 Uhr bis 15.30 Uhr und freitags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr geschaltet. Die Nmmer lautet: 0209/ 169-9222

 

Um Eltern und Kindern den Umgang mit der ungewohnten Situation zu erleichtern wird die Stadt Gelsenkirchen in der kommenden Woche eine Elternberatung zur Freizeitgestaltung mit Kindern aufbauen. Dies wird durch Filme, Bücher, Tipps für den Alltag, Anregungen zum Kochen mit Kindern oder Spielverleih etc. erfolgen. Hier wird es täglich neue Tipps und Anregungen zur Freizeitgestaltung geben.

 

Mehr Informationen: www.gelsenkirchen.de/corona

 

 


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Erklärung des Arbeitgebers über die Unabkömmlichkeit
Erklärung des Arbeitgebers über die Unabkömmlichkeit. Formular derStadt Gelsenkirchen.
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Wann ist wer bedürftig oder unabkommlich
Erklärung der Stadt über die Notbetreuung.
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