Fahrlässigkeit oder Brandstiftung

Ermittlungsergebnis zum Kellerbrand Husemannstraße

Symbolfoto Pixabay.com
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Pressemitteilung der Polizei Gelsenkirchen

Gelsenkirchen (ots).  Eine fahrlässige oder vorsätzliche Brandlegung war die Ursache für das Feuer im Keller eines Mehrfamilienhauses an der Husemannstraße am frühen Freitagmorgen, 8. November 2019. Das stellen die Ermittler der Gelsenkirchener Polizei nach der ersten Untersuchung des Brandortes fest. Ein technischer Defekt kann nach derzeitigem Stand als Ursache ausgeschlossen werden. Die Ermittlungen dauern an. Der entstandene Sachschaden beläuft sich auf geschätzte 5000 Euro. Unsere ursprüngliche Meldung zu dem Fall lesen Sie hier:

                                                                            Kellerbrand in der Altstadt.

 

 

Rückfragen bitte an:

Polizei Gelsenkirchen

Christopher Grauwinkel

Telefon: +49 (0) 209 365-2010

E-Mail: Christopher.Grauwinkel@polizei.nrw.de

 

https://gelsenkirchen.polizei.nrw

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