Parken an E-Ladesäulen

Verkehrsüberwachungsdienst klärt auf

Pressestelle Stadt Gelsenkirchen
Pressestelle Stadt Gelsenkirchen

Pressemitteilung der Stadt Gelsenkirchen

GE. Parken an E-Ladesäulen ist nur Elektrofahrzeugen mit E-Kennzeichen gestattet. Darauf weist die Stadt Gelsenkirchen noch einmal ausdrücklich hin. Anders als bei vergleichbaren Beschilderungen (etwa Bewohnerparken) dürfen auch außerhalb der angegebenen Zeiten nur und ausschließlich Elektrofahrzeuge mit E-Kennzeichen dort geparkt werden. Tagsüber (werktags) von 8 bis 18 Uhr dürfen E-Fahrzeuge maximal drei Stunden den Parkplatz zum Aufladen nutzen. Von 18 Uhr abends bis 8 Uhr morgens dürfen die Parkplätze zeitlich unbegrenzt von E-Fahrzeugen mit E-Kennzeichen genutzt werden.

 

Da die eingeführte Beschilderung für die Verkehrsteilnehmer noch relativ neu ist (siehe Foto im Anhang), leistet der Verkehrsüberwachungsdienst derzeit gezielt Aufklärungsarbeit (Verwarnungen und Flyer).

 

 

Sollte es zukünftig aber noch immer zu Fehlbelegungen auf Parkplätzen mit E-Ladesäule kommen, wird der Verkehrsüberwachungsdienst Falschparker abschleppen.

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