Stadt informiert über Hundehaltung

Auch auf Hundesteuerpflicht wird hingewiesen

Symbolfoto -  Pixabay.com
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Pressemitteilung der Stadt Gelsenkirchen

GE. In den kommenden Wochen informieren die Kämmerei der Stadt und der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) gemeinsam über das Thema Hundehaltung in der Stadt. Die städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verteilen in Parks oder an Hundefreilaufflächen ein Faltblatt, das Fragen beantwortet wie: Wo muss der Hund an die Leine? Wo darf der Hund frei laufen? Diese und weitere Fragen beantwortet das Faltblatt, das zum Beispiel in den BÜRGERcentern sowie der Stadt- und Touristinfo im Hans-Sachs-Haus ausliegt. Unter www.gelsenkirchen.de/unserestadt kann es auch heruntergeladen werden.

 

Der Hund, so heißt es, sei der beste Freund des Menschen und bereitet Freude. Doch das Halten eines Hundes ist auch mit Pflichten verbunden. Zu den Pflichten zählen die Anmeldung des Hundes und das Zahlen von Hundesteuer. Zuletzt wurde der Hundebestand in der Stadt 2012 erfasst. Damals gab es in Gelsenkirchen fast 13.000 Hunde.

 

 

KOD und Kämmerei werden bei ihren gemeinsamen Runden darauf achten, ob der Hund eine Hundesteuermarke trägt, also angemeldet ist. In NRW ist es außerdem Pflicht, das bestimmten, als gefährlich eingestuften Hunderassen, ein Chip zur fälschungssicheren Kennzeichnung implantiert ist. Darauf werden KOD und Kämmerei ebenso hinweisen wie auf die Einhaltung der Leinenpflicht.


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