„Nur für Laub“

550 Sammelbehälter für das Laub der Straßenbäume

Foto: © W. Müller
Foto: © W. Müller

Pressemitteilung der Stadt Gelsenkirchen

Zur Unterstützung der Laubsammlung hat Gelsendienste im ganzen Stadtgebiet insgesamt 550 Behälter aufgestellt. Befüllt werden dürfen die mit dem Hinweis „Nur für Laub“ gekennzeichneten Behälter ausschließlich mit den Blättern der rund 26.000 städtischen Straßenbäume. Nicht hinein gehören Laub und andere Grünabfälle aus Privatgärten. Die Festlegung der Standorte orientiert sich an der Anzahl der städtischen Bäume in den einzelnen Straßen. Die Leerung der Laubbehälter erfolgt in der Regel wöchentlich.

 

 

„Wir bedanken uns bei allen Bürgerinnen und Bürgern, die uns bei der Sammlung der 2.500 Tonnen Laub unterstützen, die  alljährlich allein im öffentlichen Straßenraum anfallen“, so Gelsendienste Betriebsleiter Ulrich W. Husemann.

Annahme von Grünabfällen an den Wertstoffhöfen

 

Laub und weitere Grünabfälle aus Privatgärten können an den beiden Gelsendienste Wertstoffhöfen an der Adenauerallee 115 und der Wickingstraße 25b entsorgt werden (Mo-Fr: 8-18 Uhr, Sa: 8:30-15 Uhr). Bis zu einer Menge von zwei Kubikmetern ist die Abgabe für Privatpersonen kostenlos.

 

Für die Sammlung sowie den Transport von Grüngut bietet Gelsendienste wiederverwendbare Säcke an. Diese bestehen aus reißfestem Gewebe und fassen ein Volumen von rund 150 Litern. Erhältlich sind sie an den Kassen der Wertstoffhöfe. Ein Sack kostet 1,50 Euro, vier Stück werden für 5 Euro angeboten.

 

Haushaltsnahe Sammlung über die braune Tonne

 

Laub und sonstige Grünabfälle lassen sich auch bequem in der Biotonne entsorgen. Die Behälterbestellung (Jahresgebühr für die 80 Liter-Tonne: 29,70 Euro) kann durch den Grundstückseigentümer bzw. -verwalter erfolgen. Weitere Informationen unter www.gelsendienste.de/bestellung.

 

 

Zur Entsorgung größerer Mengen von Grünabfall können bei Gelsendienste unter der Rufnummer 0209/954-4240 (Mo-Do: 6:30-15:30 Uhr, Fr: 6:30-14:30 Uhr) zudem Großcontainer mit einem Volumen von bis zu 30 Kubikmetern kostenpflichtig bestellt werden.


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