Fahrverbot ab 3,5 t

Fahrverbot für schwere Fahrzeuge auf der Kurt-Schumacher-Straße

Pressemitteilung der Stadt Gelsenkirchen

Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t dürfen Teilstück ab Montag nicht befahren

 

Die Planergänzung zum Luftreinhalteplan Ruhrgebiet, Teilplan Nord für das Stadtgebiet Gelsenkirchen, wird nach öffentlicher Auslegung im September 2019 in Kraft treten. Bestandteil dieser Planergänzung ist ein Fahrverbot auf der Kurt-Schumacher-Straße für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger und für Zugmaschinen, ausgenommen sind Personenkraftwagen und Kraftomnibusse.

 

Dieses Fahrverbot, das auf der Kurt-Schumacher-Straße in Fahrtrichtung Süden zwischen der Caubstraße und der Straße am Schalker Bahnhof und in Fahrtrichtung Norden ab der Rampe zur Berliner Brücke bis zur Caubstraße gilt, tritt am Montag, 16. September 2019, in Kraft.

 

Das Fahrverbot gilt nicht für Anlieger und löst das bisherige Fahrverbot, das in nördlicher Fahrtrichtung auf den Durchgangsverkehr begrenzt ist und in südlicher Richtung mit dem Zusatz „Anlieger bis Hubertusstraße frei“ versehen ist, ab. Das Verbot wird ab dem 16. September2019 durch die Zeichen 253 Straßenverkehrs-Ordnung (Verbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t) und Zusatzzeichen 1020-30 (Anlieger frei) angeordnet.

 

Anlieger sind hier alle Personen, die mit Grundstückseigentümern oder Bewohnern an der Kurt-Schumacher-Straße in Beziehung treten wollen. Die Straße darf somit nur als Anlieger angefahren werden, wenn man dort etwas zu tun hat oder dort wohnt. Des Weiteren ist es bei dieser Schilderkombination nicht erlaubt, die Kurt-Schumacher-Straße zu befahren, um in eine angrenzende Straße abzubiegen.

 

Die Umleitung erfolgt wie bisher in südlicher Richtung über die westliche Caubstraße und die Straße am Schalker Bahnhof und in nördlicher Richtung über die Gewerkenstraße, Grothusstraße und Uferstraße. Für die Anfahrt der über die Kurt-Schumacher-Straße nicht mehr zu erreichenden Gewerbegebiete wird folgende Umleitung empfohlen:

 

Die Zufahrt zum Gewerbegebiet „Am Schalker Bahnhof“ sowie der Straßen Hubertusstraße und Hubertushof erfolgen von der Kurt-Schumacher-Straße in Fahrtrichtung Gelsenkirchen-Zentrum über die Caubstraße und weiter über die Straße Am Schalker Bahnhof. Des Weiteren ist eine Zufahrt von der Uferstraße über die Hafenstraße möglich. Die Abfahrt erfolgt über die Hafenstraße zur Uferstraße oder über die Straße Am Schalker Bahnhof und der Berliner Brücke in Fahrtrichtung Gelsenkirchen-Zentrum.

 


Kommentar schreiben

Kommentare: 0