Tierliebe kann sehr teuer werden

Gerichtsurteile bestätigen: Füttern von Tauben ist verboten

 

Stadt sieht sich in ihrem Vorgehen bestätigt

Symbolfoto Pixabay.com
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Pressemitteilung der Stadt Gelsenkirchen

GE. Das Füttern von Tauben ist ein Ärgernis und verboten. Wer sich nicht daran hält, muss mit Bußgeldern von bis zu 1.000 Euro rechnen. Die Stadt Gelsenkirchen geht konsequent gegen das Füttern von Tauben vor und sieht sich nun erneut durch zwei aktuelle Gerichtsurteile in ihrem Vorgehen bestätigt.

 

Immer wieder sorgen renitente Taubenfütterer für Schlagzeilen und beschäftigen mit ihren Einsprüchen gegen Bußgelder die Gerichte. Dass der Tierschutz das Füttern von Tauben nicht legalisiert, verdeutlicht eines der beiden Gerichtsurteile. Im Urteil des Amtsgerichtes Gelsenkirchen heißt es, dass das Taubenfütterungsverbot den Mindestanforderungen des ethischen Tierschutzes genüge. Weiter heißt es in dem Gerichtsurteil: „Der Kot der Tauben zerstört Eigentum in erheblichem Maße und kann darüber hinaus Krankheiten übertragen.“ Durch ein Verbot des Fütterns „soll mithin die öffentliche Reinlichkeit geschützt und sollen Schäden vom Eigentum abgewendet werden.“ Das Urteil des Gelsenkirchener Amtsgerichts wurde in einem Beschwerdeverfahren  durch das Oberlandesgericht NRW bestätigt

 

Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen in einem anderen Verfahren bestätigt, dass auch die Höhe einer Zwangsgeldandrohung in Höhe von 1.000 Euro verhältnismäßig sei. Auch die von der Stadt Gelsenkirchen ausgesprochene Anordnung, „ die Fütterung wildlebender Tauben mit sofortiger Wirkung im gesamten Stadtgebiet Gelsenkirchen zu unterlassen“, sei rechtmäßig. Im konkreten Fall wurde wiederholt und über einen längeren Zeitraum in Tüten mitgeführtes Vogelfutter im Stadtgebiet ausgestreut.

 

 

Hans-Joachim Olbering, Leiter des Referates Öffentliche Sicherheit und Ordnung der Stadt Gelsenkirchen, stellt fest: „Diese und ähnliche Urteile bestätigen die Rechtmäßigkeit unseres Vorgehens Weil es unsere Stadt ist, appelliere ich an die Bürgerinnen und Bürger das Füttern von Tauben zu unterlassen. Verstöße können unserer Leitstelle unter der Rufnummer 169-3000 gemeldet werden.“


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