Dieselurteil: Gelsenkirchen geht in die Berufung

Die Landesregierung und die Stadt Gelsenkirchen haben heute gleichzeitig Rechtsmittel eingelegt

Symbolfoto -  Pixabay.com
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Pressemitteilung der Stadt Gelsenkirchen

GE. Die Stadt Gelsenkirchen hat heute gleichzeitig mit der Landesregierung Nordrhein-Westfalen Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 15. November 2018 zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Gelsenkirchen eingelegt.

 

Die Stadt Gelsenkirchen ist überzeugt, dass mit den bereits umgesetzten, den geplanten und den vorgelegten Maßnahmen ein wesentlicher Beitrag zur Senkung der Luftbelastung unter die Grenzwerte erreicht werden kann. Fahrverbote angesichts der absehbaren Einhaltung der Grenzwerte sind nach Auffassung der Stadt unverhältnismäßig.

 

Mit der jetzt vorliegenden schriftlichen Urteilsbegründung ist klar geworden, dass das Gericht eine komplette Sperrung der Kurt-Schumacher-Straße angeordnet hat, obwohl es keinerlei Hinweise auf Belastungen jenseits der Messstelle in Schalke gibt. Angesichts dieser weitgreifenden Anordnung und den für die Nachbarstadt Essen geltenden zonenbezogenen Fahrverboten kommt Oberbürgermeister Baranowski zu dem Schluss: „Je intensiver ich die Auswirkungen betrachte, desto absurder werden die Folgen für mich. Die Menschen in den Städten sollen für das Versagen einzelner Automobilunternehmen geradestehen. Vor allem Städte wie Essen und Gelsenkirchen haben in den zurückliegenden Jahren bereits viele Maßnahmen ergriffen, um die Werte abzusenken. Erste Erfolge sind bereits zu verzeichnen, was vom Gericht jedoch nicht als ausreichend angesehen wurde.“

 

Für den Oberbürgermeister ist klar, dass Fahrverbote die Falschen treffen: „Wir sind uns einig, dass nicht die Menschen und Unternehmen in den Städten die Suppe auslöffeln müssen. Auch deshalb wollen wir mit der Berufung Zeichen setzen.“

Hier die Berufung der Landesregierung NRW zum Urteil des Verwaltungsgerichtes Gelsenkirchen



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