Preisänderung bei Müllabfuhr

Gebührensatzungen 2019 gehen in die politische Beratung

 

 

Pressemitteilung der Gelsendienste

Am kommenden Mittwoch werden die Gebührensatzungen für die Abfallentsorgung, die Straßenreinigung und den Winterdienst sowie das Friedhofswesen im Betriebsausschuss Gelsendienste beraten. Am 13. Dezember 2018 stehen die Satzungen dann zur Beschlussfassung auf der Tagesordnung des Rates der Stadt Gelsenkirchen.

 

Abfallgebühren trotz Kostenanstieg weiterhin sehr günstig

 

Die Kalkulation der Gebühren für die Restmüllabfuhr hat je nach Behältergröße und Leerungsintervall eine Steigerung der Kosten zwischen 6,13 und 7,62 Prozent ergeben. Bei der am häufigsten verwendeten 120-Liter-Tonne mit wöchentlicher Leerung steigt die Jahresgebühr in 2019 um 13,80 Euro auf 202,95 Euro. Die Gebühr für die Biotonne bleibt bei den Behältern mit einem Volumen von 80, 120 und 240 Litern hingegen unverändert. So kostet die braune 80-Liter-Tonne mit 14-täglicher Leerung weiterhin 29,70 Euro im Jahr. Ursächlich für die Gebührenerhöhung sind insbesondere ein deutlicher Anstieg der Entsorgungskosten für Sperrmüll und Grünabfälle sowie gestiegene Personalkosten durch die im Frühjahr vereinbarte Tariferhöhung im öffentlichen Dienst.

 

Trotz der erforderlichen Anpassungen wird Gelsenkirchen auch im kommenden Jahr zu den Kommunen in Nordrhein-Westfalen mit den günstigsten Abfallgebühren gehören. In 2018 lag Gelsenkirchen mit einer Gesamtgebühr von 226,30 Euro für die wöchentliche Abfuhr einer 120-Liter-Restmülltonne und die 14-tägliche Leerung einer gleich großen braunen Tonne NRW-weit auf Platz 1 (Quelle: Bund der Steuerzahler NRW).

 

Moderate Erhöhung bei Straßenreinigung und Winterdienst

 

Während die Kosten für die Straßenreinigung steigen, ergibt sich beim Winterdienst ein Rückgang. Für den Musterhaushalt mit 15 Frontmetern in der Reinigungsklasse 11 (wöchentliche Reinigung) und Winterdienststufe 3 bedeutet dies insgesamt eine Mehrbelastung von 4,50 Euro im Jahr. Die Gebühr erhöht sich um 3,46 Prozent auf 134,70 Euro. Ursächlich sind vornehmlich gestiegene Personalkosten durch die Tariferhöhung sowie aufgrund von Neueinstellungen.

 

Friedhofsgebühren auf konstantem Niveau

 

Im Friedhofsbereich hat die Neuberechnung der Gebühren – unter Einbezug einer geänderten Bemessung des öffentlichen Anteils – nur geringfügige Veränderungen ergeben. Die Erhöhung beträgt bei den unterschiedlichen Grabarten maximal 0,88 Prozent bzw. 34,00 Euro.

 

Allgemeine Informationen:

 

Gebühren sind öffentlich-rechtliche Abgaben, die für die Inanspruchnahme einer konkreten Leistung zu entrichten sind. Hierdurch unterscheiden sie sich von Steuern, bei denen kein unmittelbarer Zusammenhang zu einer Gegenleistung besteht. Bei der Gebührenerhebung sind verschiedene Grundsätze zu berücksichtigen, unter anderem gilt das Kostendeckungsprinzip. Die Kalkulation der Gebühr muss auf einer realistischen Prognose des Aufwandes basieren. Nach Abschluss des Gebührenjahres wird eine Abrechnung vorgenommen. Falls die erhobene Gebühr in Summe von den tatsächlich entstandenen Kosten abweicht, wird die Überdeckung bzw. Unterdeckung bei der Gebührenkalkulation in den Folgejahren berücksichtigt. Eine Erzielung von Gewinnen ist ausgeschlossen, Verluste sollen vermieden werden.


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