Ab Freitag gilt Tempo 50 auf der Grothusstraße

Lärmschutz und Luftreinhaltung zwischen Uferstraße und Anschlussstelle A42 Zentrum

Foto: Pixabay.com  -- Symbolfoto
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Pressemitteilung der Stadt Gelsenkirchen

GE. Ab Donnerstag wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit im Bereich der Grothusstraße von Uferstraße bis zur Anschlussstelle A42 Zentrum in beiden Fahrtrichtungen von 70 km/h auf 50 km/h reduziert. Die Beschilderung wird im Laufe des Tages ausgetauscht. Die Koordinierung der Ampeln auf dem gesamten Streckenzug der Grothusstraße und der Overwegstraße wird entsprechend der neuen Geschwindigkeit angepasst.

 

Hintergrund für die Temporeduzierung sind sowohl der Luftreinhalteplan für das Ruhrgebiet als auch der Lärmaktionsplan der Stadt Gelsenkirchen. Hier sind eine Vielzahl von Maßnahmen zur Verringerung der Luftschadstoffbelastung und der Lärmbelastung vorgesehen. Eine von den Referaten Umwelt und Verkehr beauftragte Verkehrsuntersuchung hatte einer Reduzierung der Geschwindigkeit und eine Koordinierung der Ampeln für diesen Bereich empfohlen.

 

Die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ist eine effektive und kostengünstige Maßnahme zur Lärmminderung. Je höher die gefahrene Geschwindigkeit ist, desto lauter wird das vom Fahrzeug verursachte Geräusch. So kann eine Verringerung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h auf 50 km/h eine Pegelminderung um 2 bis 3 dB(A) bewirken. Akustisch sind die höchsten Verbesserungen zu erwarten, wenn sowohl die zulässige Höchstgeschwindigkeit gesenkt als auch ein stetigerer Verkehrsfluss erreicht werden kann.

 

 

Eine Verstetigung des Verkehrsflusses wirkt sich aber nicht nur positiv auf die Schallemissionen, sondern auch auf die Luftreinhaltung aus, da ein Großteil der Feinstaubimmissionen auf Abrieb und Aufwirbelungen zurückgeht. So verspricht die Reduzierung von Brems- und Beschleunigungsvorgängen durch eine Koordinierung der Ampelanlagen, auch Grüne Welle genannt, eine Reduzierung der Lärmbelastung um bis zu 2dB(A).


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