Schlag ins Gesicht für die Menschen im Revier

Oberbürgermeister aus Gelsenkirchen und Essen kritisieren Verwaltungsgerichtsurteil

Foto: W. Müller 2018-Veraltungsgericht Gelsenkirchen
Foto: W. Müller 2018-Veraltungsgericht Gelsenkirchen

Pressemitteilung der Stadt Gelsenkirchen

Essen/Gelsenkirchen. „Dieses Urteil ist ein Schlag ins Gesicht der Menschen im Revier – insbesondere die Essener und Gelsenkirchener werden unverhältnismäßig hart durch Fahrverbote 2019 getroffen“, empört sich Frank Baranowski, Oberbürgermeister der Stadt Gelsenkirchen und Vorsitzender des Kommunalrates der Metropole Ruhr. Hintergrund: Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte am heutigen Nachmittag (15.11.) Fahrverbote als Maßnahme zur Luftreinhaltung für insgesamt 18 Stadtteile in Essen inklusive A 40 und B 224 sowie für eine Gelsenkirchener Hauptverkehrsachse entschieden. Die Deutsche Umwelthilfe hatte die Städte wegen zu hoher Stickoxidwerte verklagt.

 

„Jetzt müssen die Menschen in den Städten für das Versagen der Automobilindustrie geradestehen“, ärgert sich Frank Baranowski. Vor allem Städte wie Essen und Gelsenkirchen hätten in den zurückliegenden Jahren bereits viele Maßnahmen ergriffen, um die Werte abzusenken. Erste Erfolge sind bereits zu verzeichnen, was vom Gericht jedoch nicht als ausreichend angesehen wird. Die Fahrverbote sollen zu verschiedenen Zeitpunkten in 2019 in Kraft treten. Betroffen sind Diesel-Pkw mit Schadstoffeinstufungen bis Euro IV und V und Benzin-Fahrzeuge mit einer Einstufung unterhalb der Stufe III.

 

Zudem mache das jetzige Urteil aus Sicht des Kommunalratsvorsitzenden deutlich, dass sowohl die Bundes- wie auch die Landesregierung die betroffenen Städte im Stich lassen: „Sämtliche Dieselgipfel in Berlin und Verhandlungen mit den Herstellern waren offensichtlich vertane Zeit. Und auch seitens der nordrhein-westfälischen Landesregierung ist es leider nur bei starken Worten geblieben!“

 

Erst vorgestern hat auch der Hauptausschuss des Deutschen Städtetages von der Bundesregierung ein Gesamtkonzept für nachhaltige Mobilität gefordert und das bisherige Konzept des Bundes für unzureichend erklärt.

 

Aus Sicht des Ruhrgebietes ist ein solches Urteil ebenfalls nur schwer zu ertragen: „Wir alle kämpfen um Verbesserungen bei der Luftqualität und das ist auch richtig so. Wir können aber nicht wegdiskutieren, dass das Ruhrgebiet ein Ballungsraum mit über 5 Millionen Einwohnern ist. Dass es hier Pendlerströme gibt und auch Industriearbeitsplätze, über die wir froh und dankbar sind, kann niemanden verwundern. In der Tat befürchte ich, dass eine solche Rechtsprechung dazu geeignet ist, langfristig Arbeitsplätze und Unternehmensansiedlungen zu gefährden. Außerdem stelle ich mir die Frage, wohin die Leute ausweichen, wenn sie nicht mehr die A40 befahren können? Doch sicher auf die städtischen Routen. Und allein dieser Umstand zeigt das Ausmaß der Absurdität.“

 

„Es kommt jetzt darauf an, dass die Städte endlich in die Lage versetzt werden, auch flächendeckend für nachhaltige Mobilität zu sorgen. Hier sind die Kommunen allein überfordert! Ich persönlich glaube auch, dass es sich bei Fahrverboten und besserer Mobilität eben nicht um rein kommunale Angelegenheiten handelt. Deswegen sind Bund und Land mit in der Pflicht. Und sie müssen auch die Hersteller an die Kandare nehmen. Dass beispielsweise die beim so genannten Dieselgipfel versprochenen Gelder immer noch nicht bei den Kommunen angekommen sind, finde ich skandalös“, sagt Frank Baranowski.

 

„Die heutige Verurteilung des Landes trifft uns in Essen hart", sagt Oberbürgermeister Thomas Kufen nach der Urteilsverkündung. Für die Stadt Essen würde das Einrichten einer ‚blauen Umweltzone‘ bestehend aus 18 Stadtteilen bedeuten, dass sich die Verkehrsströme über das gesamte Stadtgebiet hinweg verlagern werden. Das betrifft Privat- genauso wie Wirtschaftsverkehre. Mit dem Urteil wird nicht nur eine Verlagerung des Problems in Kauf genommen, sondern auch ein wirtschaftlicher Nachteil innerhalb der Metropole Ruhr.“

 

„Für meine Stadt kann ich sagen, dass wir zunächst die Urteilsgründe abwarten und dann über das weitere Vorgehen entscheiden. Ich gehe aber davon aus, dass das Land sich jetzt endlich vor die Kommunen stellt und rechtliche Schritte gegen das Urteil einleitet. Ich werde das Thema in der nächsten Sitzung des Kommunalrates aufgreifen und bin mir sicher, dass das Ruhrgebiet in dieser Angelegenheit mit einer Stimme spricht“, so der Gelsenkirchener Oberbürgermeister weiter.

 

 

„Das Gerichtsverfahren zeigt die Begrenztheit des kommunalen Einflusses auf die Luftreinhaltung. Für die betroffenen Städte muss jetzt eine schnelle Lösung vom Bund kommen, um die heute angeordneten Fahrverbote überhaupt noch verhindern zu können. Es muss eine schnelle Soft- und Hardwarenachrüstung kommen, die nicht zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger ausfallen darf, so Essens Oberbürgermeister Thomas Kufen."


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