Fahrverbote auch in Gelsenkirchen

Verwaltungsgericht reichen bisherige Fortschritte nicht

Foto:   pixabay.com -  Symbolfoto
Foto: pixabay.com - Symbolfoto

Pressemitteilung der Stadt Gelsenkirchen

GE. Gelsenkirchens Oberbürgermeister Frank Baranowski hat das Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen zur Klage der Deutschen Umwelthilfe (DHU) wegen Luftreinhaltung mit großem Unverständnis aufgenommen. Obwohl die Stadt Gelsenkirchen bereits zahlreiche Schritte auf dem Weg zur Luftreinhaltung eingeleitet hat, hält das Verwaltungsgericht ein Fahrverbot für angemessen. Die Verursacher sieht der Oberbürgermeister eindeutig in der Automobilindustrie. „Hier wurde getrickst und betrogen, die Gekniffenen sind jetzt die Städte und die Autofahrer“. Aber auch Bund und Land nimmt er in die Pflicht.

 

Bund und Land untätig

 

„Die Untätigkeit der Landesregierung beim Diesel-Thema hat die heutige Entscheidung geradezu provoziert. Noch im März hatte Ministerpräsident Armin Laschet Fahrverboten eine deutliche Absage erteilt. Offensichtlich hat das, was die Landesregierung an Aktivitäten entfaltet hat, um Fahrverbote zu verhindern, dem Gericht nicht gereicht“, erklärt Frank Baranowski, Oberbürgermeister der Stadt Gelsenkirchen.

 

Auch die Bundesregierung habe eklatante Fehler gemacht, so Frank Baranowski weiter. „Ohne die entsprechenden Hardware-Nachrüstungen werden Autobesitzer, die sich kein neues Auto leisten können, vor vollendete Tatsachen gestellt. Es kann nicht sein, dass das finanzielle, technische und juristische Risiko bei den Menschen hängen bleibt und nicht bei den Autoherstellern als Verursacher. Im Gegenteil: Die Hersteller nutzen das Dilemma noch zur Absatzsteigerung. Die Bundeskanzlerin muss jetzt endlich einmal durchgreifen.“

 

Viel für Luftqualität getan

 

Das heutige Gerichtsurteil stellt die Stadt Gelsenkirchen vor eine besondere Herausforderung. Oberbürgermeister Frank Baranowski: „Wir haben in den vergangenen Jahren bereits sehr viel getan und gemeinsam mit der Bezirksregierung den Luftreinhalteplan ergänzt und verbessert. Wir haben damit bereits eine Reihe von Schritten eingeleitet, die das Ziel verfolgen, unter die Schadstoffgrenzwerte zu kommen. Erste Erfolge sind bereits zu verzeichnen. Die Messwerte der vergangenen fünf Jahre sind in Gelsenkirchen rückläufig. So liegen die Feinstaubwerte aktuell im zulässigen Bereich, auch die NOx-Emissionen konnten gesenkt werden, liegen aber noch knapp über dem Grenzwert. Das sieht das Gericht leider als nicht ausreichend an.“

 

Aktuell hat die Bezirksregierung einen neuen Luftreinhalteplan vorgelegt. Ein weiterer Meilenstein auf dem Weg zur Luftreinhaltung in Gelsenkirchen ist der auf den Weg gebrachte „Green City Plan“.(https://www.gelsenkirchen.de/de/_funktionsnavigation/presse/pressemeldungen/32666-green-city-plan), der ein Bündel von Maßnahmen zur Luftreinhaltung und Optimierung des Öffentlichen Personennahverkehrs enthält.

 

Hersteller, Bund und Land in der Pflicht

 

„Unser Bestreben ist es nach wie vor, Fahrverbote zu vermeiden, die Mobilität zu sichern und dabei gleichzeitig auch die Gesundheit unserer Bürgerinnen und Bürger zu schützen“, erklärt Oberbürgermeister Frank Baranowski. „Von daher werden wir die Urteilsbegründung zunächst abwarten und dann das weitere Vorgehen genau prüfen. Leider wird die gesamte Verantwortung für die Luftreinhaltung bei den Kommunen und den Autofahrern  abgeladen – sie  müssen die Suppe auslöffeln, die uns die Hersteller mit Abschaltsystemen und Schummel-Software eingebrockt haben.

 

Erst vorgestern hat auch der Hauptausschuss des Deutschen Städtetages von der Bundesregierung ein Gesamtkonzept für nachhaltige Mobilität gefordert und das bisherige Konzept des Bundes für unzureichend erklärt.

 

Die Hersteller haben dieses Problem verursacht und müssen endlich zur Hardware-Nachrüstung bereitfinden und sie voll bezahlen. Das ist die wirksamste Maßnahme zur Senkung der Stickoxid-Werte.

 

 

Wir warten nun darauf, dass Bund und Land uns sagen, wie mögliche Fahrverbote wirksam kontrolliert werden sollen. Ohne eine Kennzeichnung der Fahrzeuge mit einer blauen Plakette müsste die Polizei auf den belasteten Straßen, wie zum Beispiel der Kurt-Schumacher-Straße, massenhafte Verkehrskontrollen durchführen. Das wäre doch Irrsinn!“ Auch hier sieht die Stadt den Bund in der Verantwortung.

Kommentar schreiben

Kommentare: 0