Mehr Geld für sozialen Arbeitsmarkt

Jahrelanger beharrlicher Einsatz für den Gelsenkirchener Appell zahlt sich aus

Foto: Pressestelle der Stadt Gelsenkirchen
Foto: Pressestelle der Stadt Gelsenkirchen

GE. Gerade noch rechtzeitig, bevor der Bundestag am Donnerstag das neue Arbeitsmarktgesetz von Sozialminister Hubertus Heil verabschiedet, wurden noch einige Änderungen eingefügt, die Oberbürgermeister Frank Baranowski in direktem Gespräch mit dem Minister im April und noch vor drei Wochen thematisiert hat.

 

Oberbürgermeister Frank Baranowski: „Das ist eine deutliche Verbesserung. Damit kann die Realisierung des an Bund und Land gerichteten Gelsenkirchener Appells, einen sozial ausgerichteten Arbeitsmarkt für dauerhaft nicht vermittelbare Arbeitslose zusammen mit den örtlichen Akteuren in Gelsenkirchen aufzubauen, im kommenden Jahr begonnen werden. Das ist eine große Anerkennung für die Akteure der Stadtgesellschaft, die sich jahrelang beharrlich für den Gelsenkirchener Appell eingesetzt haben.“

Eingefügt wurde in das Arbeitsmarktgesetz, dass die über das Programm geförderten Arbeitsstellen nicht, wie zuerst vorgesehen, nur mit dem Mindestlohn bezahlt werden. Nach dem jetzt vorgelegten Entwurf werden die Beschäftigten nach geltendem Tariflohn bezahlt. Das hilft den Kommunen, die sonst die Lücke zwischen Mindest- und Tariflohn aus eigener Kraft hätten schließen müssen. Zudem ist die Förderung nach Tariflohn ein Beitrag zu mehr sozialer Gerechtigkeit und ermöglicht sowohl privatwirtschaftlichen als auch öffentlichen Arbeitgebern, Langzeitarbeitslosen wieder eine Perspektive zu eröffnen.

 

Das Geld, das das Jobcenter dadurch spart, dass es keine Unterstützung mehr für die Personen zahlen muss, die durch das Programm selbst Einkommen haben, soll in weitere Jobs investiert werden. Auch das war ein Gedanke, den Frank Baranowski und Sozialdezernent Luidger Wolterhoff dem Minister übermittelt hatten.

 

Die ebenfalls neu aufgenommene Erweiterung des Personenkreises, der gefördert werden kann, knüpft an die Lebenswirklichkeit der Langzeitarbeitslosen an. „Je länger die Arbeitslosigkeit dauert, desto schwieriger wird es, einen ungeförderten Job zu finden“, erläutert Sozialdezernent Luidger Wolterhoff. „Eine Schwerbehinderung oder Erziehungspflichten werden heute noch zu oft als Vermittlungshemmnis gesehen. Auch hier kann finanzielle Förderung helfen, Arbeitgeber zu überzeugen.“

 

Der Haushaltsentwurf der Stadt Gelsenkirchen sieht 1,2 Millionen Euro vor, um in besonderen Feldern auch insbesondere gemeinnützigen Arbeitgebern eine Beschäftigung von Arbeitslosen im Sozialen Arbeitsmarkt durch ergänzende städtische Fördermittel zu ermöglichen. Die vorgesehene starke Einbindung der Sozialpartner und der örtlichen sozialen Institutionen und der Politik garantiert den für eine Akzeptanz des Vorhabens notwendigen Konsens.

 

Sozialdezernent Luidger Wolterhoff sieht in dem veränderten Gesetzesentwurf ebenfalls viele Aspekte des Gelsenkirchener Appells, der im Kern immer den sozialen Arbeitsmarkt gefordert hat, umgesetzt: „Über diesen Weg bieten wir den betroffenen Menschen gesellschaftliche Teilhabe. Es geht hier schließlich um Arbeitsverhältnisse, die begründet werden sollen. Die Menschen erfahren dadurch wieder eine Wertschätzung und werden in ihrem Selbstbewusstsein gestärkt.“

 


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