OB gibt grünes Licht

Strategiewechsel für Kitas steht an.

Förderung der freien Träger soll erweitert werden

 

 

GE. Statt einer weiteren Übernahme von Kindertageseinrichtungen freier Trägern durch die Stadt soll künftig eine angemessene finanzielle Unterstützung möglich sein. Einen entsprechenden Entschlussvorschlag wird die Verwaltung jetzt dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie und dem Rat der Stadt vorlegen. Oberbürgermeister Frank Baranowski hatte diesen Strategiewechsel im Verwaltungsvorstand eingeleitet, um auch künftig eine Trägervielfalt bei gleichzeitig hoher Qualität in der Betreuung in Gelsenkirchen zu ermöglichen.

Die freien Träger verpflichten sich im Gegenzug für die finanzielle Unterstützung für vorerst mindestens zwei Kindergartenjahre, längstens jedoch bis zu einer geplanten Neuregelung der Kindertagesbetreuungsfinanzierung, von weiteren Schließungen / Betriebsübergängen von Tageseinrichtungen abzusehen.

 

Seit der Einführung des Kinderbildungsgesetzes wird durch die Spitzenverbände der Träger der freien Jugendhilfe und dem Städtetag NRW die Finanzierung der Kinderbetreuung kritisiert. Kernpunkt der Kritik war dabei regelmäßig die strukturelle Unterfinanzierung durch das zu niedrig angesetzte Pauschalensystem sowie die begrenzte Dynamisierung.

 

Für die freien Träger wurde die Kindertagesbetreuung dadurch finanziell zunehmend zu einem Verlustgeschäft. Daher reduzierten die kirchlichen Träger in den vergangenen Jahren das Angebot an Kindertageseinrichtungen. Da die Stadt Gelsenkirchen zur Sicherung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz gesetzlich verpflichtet ist, wurden zur Schließung anstehende Tageseinrichtungen in städtische Trägerschaft überführt.

 

Im Hinblick auf die bestehende defizitäre Finanzierungssituation waren mit den freien Trägern Gespräche geführt, wie der Erhalt der bestehenden Trägervielfalt in Gelsenkirchen gesichert werden kann, ohne das Einschränkungen bei der Betreuungsqualität erforderlich sind.

 

 

Ergebnis dieser Gespräche war, dass sowohl die Stadt Gelsenkirchen wie auch die freien Träger ein hohes Interesse an der Fortführung der guten Zusammenarbeit und einer weiteren gemeinsamen Gestaltung der frühkindlichen Bildung in Gelsenkirchen haben. Hierzu ist aber eine über das gesetzliche Maß hinausgehende Beteiligung der Stadt Gelsenkirchen an den Betriebskosten der freien Träger erforderlich.